AEVO - Ausbilder-Eignungsverordnung (AdA)

Modul-Nr: S-088-4

LLL:EXT:cs_zp_courses/Resources/Private/Language/locallang.xlf:funding_description

Termine und Informationen:

4 Wochen in Vollzeit; 8 Wochen in Teilzeit bei 22,5 Std./Woche

Beschreibung: Gemäß AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung, ausgerichtet an IHK-Vorgaben
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Prüfungsgebühren)
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
    Bewerber zur Ausbildung suchen und bei der Einstellung mitwirken
    Ausbildung durchführen
    Methoden anwenden
    Ausbildung beenden
  • Zielgruppe
    Diese Weiterbildung richtet sich an zukünftige Ausbilder in Betrieben, Dozenten oder Lehrbeauftragte in Schulungseinrichtungen oder in der Erwachsenenbildung sowie anderweitig Beschäftige, die eine pädagogische Befähigung benötigen.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung gemäß Verordnung (AdA-Prüfung) vor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt.
    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.
  • Perspektiven
    Die AEVO ist eine Aufstiegsausbildung, die als Ausweis pädagogischer Befähigung in Lehrzusammenhängen abgefragt wird. Seit August 2009 gilt wieder die Pflicht zur Zulassung der Ausbilder durch Kammerprüfung, AEVO in Ausbildungsbetrieben. Daher besteht ständig eine starke Nachfrage.
    Dozenten weisen häufig ebenfalls ihre pädagogische Eignung mit dieser Prüfung nach, da es kaum eine andere, allgemeingültige und direkte Prüfung gibt. Damit erhöht sich die Nachfrage; etwa ein Drittel der Teilnehmer legen die AEVO ab, um in der Erwachsenenbildung, Tagesheimen oder Schulungseinrichtungen arbeiten zu dürfen.

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