Geprüfter Fachwirt - Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation (IHK)

Modul-Nr: K-2768-1

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Termine und Informationen:

20 Wochen in Vollzeit

Beschreibung:

Karriere dank Fachwirt:
Um Führungsaufgaben zu übernehmen, reicht – je nach Branche und Arbeitgeber – eine klassische Ausbildung oftmals nicht aus. Was also tun, wenn ein Studium nicht in Frage kommt? Hier kommt die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt ins Spiel. Sie setzt auf bereits erworbene Praxiskenntnisse und ergänzt diese um theoretisches Fachwissen vor allem im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. So sind die Absolventen optimal auf den nächsten Karriereschritt, zum Beispiel als Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation, vorbereitet.

Das macht ein/-e Geprüfte/-r Fachwirt für Büro- und Projektorganisation:
Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation sind in verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft für die Planung, Steuerung und Kontrolle von Geschäftsabläufen eigenständig verantwortlich. Dabei verwenden sie betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente und beachten wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge.


Die Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte

    Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
    Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
    Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im Büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
    Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld

  • Zielgruppe

    Angesprochen werden insbesondere Personen aus dem Büro- und Projektwesen und/oder dem kaufmännischen oder verwaltenden Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung, die auf der Suche nach weiteren Aufstiegsmöglichkeiten sind.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:


    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
    nachweisen kann.


    Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt für Büro- und Projektorganisation dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Büro- oder Projektorganisation aufweisen. Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass man Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

  • Perspektiven

    Eine Weiterbildung zum/zur Fachwirt /-in für Büro- und Projektorganisation bereitet Sie optimal auf Führungs- und Steuerungsaufgaben vor. Durch den anerkannten Abschluss verbessern sich Ihre Aufstiegschancen und Gehaltsaussichten. Einsatzmöglichkeiten bieten sich in allen Branchen und Wirtschaftszweigen, da die Ausbildung sehr breit gefächert ist. Die vermittelten fachlichen Kompetenzen befähigen Sie dazu, Entscheidungsprozesse im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen zu koordinieren, Geschäftsprozesse im bürowirtschaftlichen Umfeld zu steuern und Kundenbeziehungen im betrieblichen Leistungsprozess zu gestalten.

  • Fördermöglichkeiten

    Aufstiegsqualifizierungen werden in Ausnahmefällen und nach Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers über einen Bildungsgutschein gefördert.

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